UNSERE PRÜF- UND TESTAUSRÜsTUNG FÜR DIE INSTANDHALTUNG UMFASST U.A.:

Mess -, Prüf – und Testgeräte

Omicron Cibano 500 – Leistungsschalteranalysesystem
Omicron CMC 356 – Sekundärprüfeinrichtung für Schutzgeräte
Omicron CPC 100 – Primärprüfeinrichtung bis 2.000A
Megger CSU 600 AT Primärprüfgerät bis 600A
Megger / Programma ODEN AT / X – Primärprüfeinrichtung bis 13kA
Megger VIDAR Vakuumprüfgerät Bereich 10 bis 60kVDC
Megger MOM2 – Microohmemeter 200A
Megger VLF Sinus 34kV – Mittelspannungskabelprüfeinrichtung
Megger MIT 1025 – DC Isolationsdiagnosegerät bis 10kVDC
Fluke Ti300+ – Systems Thermographiekamera
ChauvinArnoux C.A 6417 – Erdungsmesszange für Messung ohne öffnen der Verbindung
Horstmann Prüfsicherung für Prüfung der Nenn – Auslösekraft von Sicherungslasttrennschaltern (HH – Sicherungen)
DEHNcap / IT Schnittstellenprüfgerät für Kapazitive Spannungsmeßanzeige / Meßbuchse mit Meßadapter für HR – / LRM – System
Benning ST 760 + MA3 – Gerätetester an elektrischen Betriebsmitteln
Benning IT 130 – Installationsprüfgerät für Sicherheitsprüfungen an elektrischen Anlagen

Der  Zustand der Verschleißteile, wie Schmiermittel, die elektrisch beanspruchten Schaltkontakte, die Anzahl der elektrischen und der mechanischen Schaltspiele und die Standzeit sind Faktoren für die zu planenden Wartungsintervalle.

Wartungsintervalle gelten auch für Schaltgeräte, die unregelmäßig eingesetzt werden oder für lange Zeiträume in der gleichen Schaltstellung bleiben.

Die minderung der mechanischen Eigenschaften ist die Hauptschadensursache, bei ölarme Leistungschalter kommt noch die Undichtigkeit, die zum Verlust von Isolieröl zu Folge hat hinzu.

Leistungsschalter müssen unabhängig vom Löschmedium bei einer Störung den maximal auftretenden Kurzschlusstrom sicher abschalten!

beispielhafte Schaltabläufe und Schaltprozesse

Welche Vorschriften regeln die Instandhaltung?

Regelwerke / Vorschriften / Gesetze

DIN 31051
DIN – VDE 0105 – 100
DIN – VDE 0101 – 1
TAB – Mittelspannung 2008 / FNN > ab April 2019 TAR
DGUV – Vorschrift 3
VDN – Digitale Schutzsysteme
VDS 2858

„Die Stromversorgung wird aufgrund der Veränderungen durch die Energiewende komplexer. Besonders stark zeigt sich diese Veränderung dei der Anzahl an Kundenanlagen am Stromnetz. Durch die vielen, oft kleinen, Erneuerbare-Energien-Anlagen werden deutlich mehr Anlagen an das Netz angeschlossen als früher. Viele dieser Anlagen werden im Unterschied zu großen, konventionellen Kraftwerken am Nieder- und Mittelspannungsnetz angeschlossen. Die steigende Anzahl der Anlagen und die neuen Herausvorderungen für die unteren Netzebenen machen bundesweit einheitliche Anforderungen an Kundenanlagen für einen sicheren Netzbetrieb notwendig. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und Betrieb von Kundenanlagen, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugeranlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen festzulegen und im Inetrnet zu veröffentlichen“ (Quelle: VDE / FNN https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar).

Regelwerk vorher

TAB2008 Mittelspannung (bdew) +

EZA Mittelspannung (bdew)

TAB Niederspannung (bdew) +

EZA Niederspannung (VDE – AR – N 4105)

Spannungsebene

Mittelspannung

Mittelspannung

Niederspannung

Niederspannung

Regelwerk jetzt

TAR HS (VDE – AR – N 4110)

TAR HS (VDE – AR – N 4110)

TAR NS (VDE – AR – N 4100) +

EZA am NS (VDE – AR – N 4105)