„Die Stromversorgung wird aufgrund der Veränderungen durch die Energiewende komplexer. Besonders stark zeigt sich diese Veränderung dei der Anzahl an Kundenanlagen am Stromnetz. Durch die vielen, oft kleinen, Erneuerbare-Energien-Anlagen werden deutlich mehr Anlagen an das Netz angeschlossen als früher. Viele dieser Anlagen werden im Unterschied zu großen, konventionellen Kraftwerken am Nieder- und Mittelspannungsnetz angeschlossen. Die steigende Anzahl der Anlagen und die neuen Herausvorderungen für die unteren Netzebenen machen bundesweit einheitliche Anforderungen an Kundenanlagen für einen sicheren Netzbetrieb notwendig. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 19 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, technische Mindestanforderungen an die Auslegung und Betrieb von Kundenanlagen, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen, für den Netzanschluss von Erzeugeranlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen festzulegen und im Inetrnet zu veröffentlichen“ (Quelle: VDE / FNN https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar).